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Reklamationsordnung

Für den Fall der Zustellung der bestellten Ware ist es erforderlich, dass der Käufer die Ware kontrolliert, ob sie keine offensichtlichen Mängel infolge der Beförderung aufweist. Sollte dies der Fall sein, ist der Käufer verpflichtet, die Übernahme der Ware zu verweigern, ein Protokoll über die Beschädigung mit dem Mitarbeiter des Transportunternehmens aufzunehmen und den Verkäufer unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Spätere Beanstandungen infolge der Beförderung werden nicht mehr berücksichtigt. Die Unterschrift des Kunden unter dem Frachtbrief oder dem Lieferschein gilt als Zustimmung zur Warenübernahme und der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift gleichzeitig, dass die Ware unbeschädigt übergeben wurde.

Sollte der Käufer einen Mangel an der durch diesen E-Shop gelieferten Ware feststellen, ist es möglich, die Reklamation per E-Mail unter der folgenden Adresse geltend zu machen: eshop@textil.eu.
Im Rahmen der Geltendmachung der Reklamation hat der Käufer den Steuerbeleg (Rechnung) zum Kauf der Ware vorzulegen und seine Kontaktangaben (Vor- und Zuname, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail, Nummer der Bestellung, ausführliche Beschreibung des Mangels) anzuführen und die Ware zum Verkäufer zu transportieren. Zum Zweck einer möglichst effektiven Erledigung der Beanstandung ist es geeignet, auch die Nummer der Bestellung und vor allem eine detaillierte Beschreibung des Mangels anzuführen (um welche Mängel es sich handelt, wie und wann sie in Erscheinung traten).

Eine berechtigte Beanstandung wird durch den Austausch der Ware, die Rückerstattung des bezahlten Kaufpreises oder eine Reparatur in Übereinstimmung mit den gegenständlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches gelöst.

Jede Reklamation einschließlich der Mängelbeseitigung muss unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen nach dem Tag der Geltendmachung erledigt werden, es sei denn, der Käufer hat mit dem Verkäufer eine andere Frist vereinbart.

Die Kosten für den Transport zur Kundendienststelle hat der Käufer zu tragen. Die Kosten für die Rückbeförderung der beanstandeten Ware an den Käufer hat der Verkäufer zu tragen.

Die Reklamation wird insbesondere in den folgenden Fällen nicht anerkannt:

  • Wenn der Mangel an der Textilware infolge der Abnutzung, der unsachgemäßen Nutzung (z. B. Nichteinhaltung der Pflegehinweise) oder Lagerung entstanden ist.
  • Wenn die Reklamation einen Mangel betrifft, aufgrund dessen ein niedrigerer Preis vereinbart wurde.
  • Meterware muss vor dem Schneiden beanstandet werden, wenn der Mangel erst während des weiteren Handlings festgestellt wird, müssen die Arbeiten am Stoff unverzüglich unterbrochen werden, anderenfalls wird die Reklamation nicht anerkannt.
  • Wenn ein solcher Mangel beanstandet wird, der nicht in Erscheinung tritt.
  • Wenn der Käufer die erforderlichen Belege für die Erledigung der Reklamation nicht geliefert hat.
  • Für den Fall des Erwerbs der Ware im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit wird bei der Reklamation gemäß den diesbezüglichen Bestimmungen des Gesetzes Nr. 513/1991 GBl., Handelsgesetzbuch, in der gültigen Fassung, verfahren.
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